Beratung und Vertretung im Familienrecht

Beratung und Vertretung im Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen zum Familienrecht. An jedem unserer Kanzleistandorte steht Ihnen ein auf das Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht  zur Seite.

Schwerpunkte unserer familienrechtlichen Mandatsbetreuung:

  • Scheidung
  • Erbrecht (Testamentsgestaltung, Pflichtteilsansprüche)
  • Unterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung/Zugewinnausgleich
  • Sorgerecht/Umgangsgestaltung
Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Tegel

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 13. April 2010 von
letztes Update: 13. April 2010

Baurecht: Verjährung VOB

Baurecht: Verjährung bei VOB/B Verträgen

Haben die Parteien eines Bauvertrages die VOB/B wirksam in diesen einbezogen, sind bei der Prüfung ob und inwieweit Gewährleistungsansprüche des Bauherrn eventuell verjährt sind, einige Besonderheiten zu beachten. Eine solche findet sich in § 13 Nr. 5 VOB/B. Zwar verjähren Baumängelgewährleistungsansprüche innerhalb einer kürzeren Frist als nach dem BGB (4 statt 5 Jahre). Quasi als Ausgleich besteht aber weiterhin die Möglichkeit, die Verjährung der Mängelansprüche relativ einfach und einseitig durch eine Mängelanzeige zu unterbrechen. Gleiches gilt, wenn der Bauunternehmer eine Mängelbeseitigung vornimmt.

In diesen Fällen weiterhin den Begriff der Unterbrechung und nicht den neuen Terminus des Neubeginns der Verjährung zu gebrauchen, erscheint schon deshalb angebracht, weil durch ein Mängelbeseitigungsverlangen oder eine Mängelbeseitigungsleistung nicht die ursprüngliche Verjährungsfrist neu beginnt, sondern eine kürzere, nämlich eine solche von 2 Jahren. Diese neue Frist wird berechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs eines Mängelbeseitigungsverlangens bzw. der Abnahme der Mängelbeseitigungsleistungen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu dem Gewährleistungsrecht nach BGB.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 31. März 2010 von
letztes Update: 31. März 2010

Mit der Bahn zum Rechtsanwalt

Mit der Bahn zum Rechtsanwalt

Unsere Rechtsanwaltsbüros in Berlin und Potsdam sind optimal an die öffentlichen Verkehrsmittel angeschlossen.

„Von der Haltestelle ins Büro“

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin Friedrichshain befindet sich direkt am U- S-Bhf Frankfurter Allee…kein Fußweg…kein Suchen…lassen Sie sich Ihre Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem berechnen:

Ihre Fahrt nach Berlin
[www.bahn.de Anreisebutton]


Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam befindet sich direkt an der Straßenbahnhaltestelle Nauener Tor…kein Fußweg… kein Suchen…Auch von den Wohngebieten Potsdam Stern, Waldstadt oder Schlaatz erreichen  Sie unsere Kanzlei in wenigen Minuten…lassen Sie sich Ihre Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem berechnen:

Ihre Fahrt nach Potsdam
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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 18. März 2010 von
letztes Update: 18. März 2010

Baurecht: Abnahmeverweigerung des Bauherren

Baurecht: Abnahmeverweigerung des Bauherren

Für den beauftragten Bauunternehmer ist die Fälligkeit seines Werklohnanspruchs von der Voraussetzung abhängig, dass die Werkleistung durch den Bauherren abgenommen wird. In der Praxis wird die Abnahme durch den Bauherren jedoch gelegentlich verweigert, insbesondere aufgrund vorhandener Baumängel, welche zwischen den Parteien des Bauvertrages oft strittig sind.

Die mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen mit Wirkung zum 01.05.2000 eingeführte Abnahme durch Fristablauf nach § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB setzt zunächst eine Abnahmeverpflichtung des Bauherren voraus. Diese besteht nur dann, wenn die Leistung des Unternehmers vollendet und abnahmefähig ist. Zudem verlangt die genannte Vorschrift, dass der Bauunternehmer dem Bauherren eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und diese ergebnislos verstreicht. Fraglich ist jedoch, ob diese Fristsetzung des Bauunternehmers dann entbehrlich ist, wenn der Bauherr die Abnahme ausdrücklich verweigert, so dass die Fristsetzung dann nur eine im Ergebnis, überflüssige Förmlichkeit darstellen würde.

Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen sollte der Bauunternehmer daher trotz einer ausdrücklichen Abnahmeverweigerung des Bauherren diesem eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Werkleistung als abgenommen gilt.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 3. März 2010 von
letztes Update: 3. März 2010

Jugendamt Potsdam

Jugendamt Potsdam

Das Jugendamt Potsdam hat folgende Anschrift:

Bürocontainer 1 (L-Bürocontainer)
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Konzepte, Richtlinien und Dokumentationen des Jugendamtes Potsdam

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. Mai 2009 von
letztes Update: 27. Mai 2009