Prozess- u. Verfahrenskostenhilfe

Falls erforderlich beantragen wir für Sie zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe.
Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie von uns.
Bei Bewilligung von Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe werden von der Staatskasse sowohl die Gerichts- als auch Rechtsanwaltskosten übernommen.
Wenn ein Verfahren nur unter der Bedingung der Bewilligung von Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe durchgeführt werden soll, weisen Sie darauf einfach zu Beginn der Besprechung hin. Der Rechtsanwalt wird mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Antrages besprechen, Ihnen erklären welche Unterlagen benötigt werden und alles Erforderliche in die Wege leiten.

Unsere Standorte:
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 7. März 2024 von
letztes Update: 7. März 2024

Scheidungsantrag ohne Termin

Einen Scheidungsauftrag können Sie bei uns gerne auch ohne persönlichen Besprechungstermin erteilen. Sie können einen Telefontermin über unsere Online-Terminbuchung vereinbaren, uns auch ohne Termin anrufen oder einfach unser Formular für den Scheidungsantrag online verwenden. Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt übertragen.

  • wir berechnen lediglich die gesetzlichen Mindestgebühren
  • für das Erstgespräch bei einer einverständlichen Ehescheidung berechnen wir keine Kosten
  • bei Bedarf stellen wir für Sie auch einen Verfahrenskostenhilfeantrag (dies kann auch nach der Beauftragung noch geklärt werden)
  • es kann eine zinsfreie Ratenzahlung vereinbart werden
  • auch einverständliche Ehescheidung mit nur einem Anwalt
  • für den Auftrag ist Ihr Wohnort unerheblich, denn wir können Äntrage bei allen deutschen Amtsgerichten stellen.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Formulare auf unserer Homepage werden von unserem Dienstleistungsanbieter DWFormmailer (https://www.dw-formmailer.de) bereitgestellt.
Zum Zweck der Übermittlung und Verarbeitung werden die Daten auf die Server von DWFormmailer weitergeleitet.
Betreiber dieses Internetportals ist Wolfgang Dürr (Einzelunternehmen), In den Kehlen 4, 97342 Marktsteft, Deutschland.
Mit dem Dienstleistungsanbieter liegt eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vor.
Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.
Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 5. März 2024 von
letztes Update: 5. März 2024

Ablauf einer Scheidung

Für ein gerichtliches Scheidungsverfahren ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben.
Voraussetzung einer jeden Scheidung ist abgesehen von wenigen Ausnahmefällen, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Im Rahmen der anwaltlichen Beratung wird häufig die Frage gestellt, wann die Trennung beginnt. Oftmals haben die Mandanten die Vorstellung, dass die Einleitung des Trennungsjahres davon abhängig ist, wann der Rechtsanwalt mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens beauftragt wird. Dies ist so aber nicht richtig.

Sinnvoll ist es, sich unmittelbar nach Ausspruch einer Trennung im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung zu den Trennungsfolgen und den Voraussetzungen der Scheidung beraten zu lassen.
Die Einleitung des Trennungsjahres ist von einer solchen Beratung aber nicht abhängig. Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, ab dem die Eheleute tatsächlich von Tisch und Bett getrennt leben. Für denjenigen, der die Scheidung beantragen möchte, ist es wichtig zu wissen, dass er den Beginn der Trennungszeit gegebenenfalls beweisen muss. Eine Trennung innerhalb der Ehewohnung ist zwar grundsätzlich möglich, aber nicht empfehlenswert, wenn zu befürchten ist, dass der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag nicht zustimmen wird.

Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung wird geklärt, ab welchem Zeitpunkt der Scheidungsantrag Aussicht auf Erfolg verspricht. Gleichzeitig klärt der Rechtsanwalt mit dem Mandanten ab, ob es sinnvoll ist, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Gegebenenfalls erhält der Mandant vom Rechtsanwalt ein entsprechendes Formular, welches dann zusammen mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht vom Rechtsanwalt eingereicht wird.

Das Familiengericht stellt dem anderen Ehegatten den Scheidungsantrag zu, wenn entweder der Verfahrenskostenhilfeantrag bewilligt wurde oder der vom Gericht anzufordernde Gerichtskostenvorschuss eingegangen ist. Im Falle der Verfahrenskostenhilfebewilligung muss ein Gerichtskostenvorschuss nicht eingezahlt werden.

Der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages ist maßgeblich für die Berechnung der Ehezeit und einen etwaigen Zugewinnausgleich.
Es ist wichtig zu wissen, dass ein Versorgungsausgleich auch für die Zeit stattfindet, in der die Eheleute bereits getrennt gelebt haben. Eine lange Trennungszeit ohne Abschluss einer notariellen Vereinbarung zu Trennungs- und Scheidungsfolgen kann deshalb fatale nicht gewollte Folgen haben. Die meisten Mandanten sind sehr überrascht, wenn sie in der anwaltlichen Beratung darauf hingewiesen werden, dass für die gesamte Trennungszeit die Hälfte aller Rentenanwartschaften an den anderen Ehegatten übertragen wird. Dabei kommt hinzu, dass der Versorgungsausgleich immer von Amts wegen vom Gericht durchgeführt wird, auch wenn dies von beiden Eheleuten nicht gewünscht ist. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches kommt zwar grundsätzlich in Betracht, jedoch muss ein solcher Ausschluss entweder notariell beurkundet oder von zwei Rechtsanwälten im Gerichtsverfahren protokolliert werden.

Wurde der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen, bestimmt das Familiengericht in aller Regel erst dann einen Termin zur mündlichen Verhandlung, wenn die Höhe der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften geklärt ist.
Die Beteiligten erhalten jeweils Kopien von allen Schriftstücken, die beim Familiengericht eingehen.

Ist zwischen den Eheleuten nichts streitig, dient der Termin zur mündlichen Verhandlung der Klärung des Trennungszeitpunktes und der damit verbundenen Feststellung der Zerrüttung der Ehe. Beide Eheleuten werden vom Familiengericht dazu befragt, seit wann sie getrennt leben und ob sie eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft für ausgeschlossen halten.
Widerspricht ein Ehegatte dem Scheidungsantrag ist eine Scheidung dennoch möglich. Allerdings muss der Antragsteller dann im Einzelnen darlegen, aus welchen Gründen die Ehe als gescheitert anzusehen ist. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass mit einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht gerechnet werden kann, wird die Scheidung auch dann ausgesprochen, wenn nur einer der Ehegatten geschieden werden möchte.

Der Ablauf der mündlichen Verhandlung wird vom Gericht in einem schriftlichen Protokoll festgehalten. Von diesem Protokoll erhalten die Beteiligten jeweils eine Kopie.
Den Scheidungsbeschluss verkündet das Familiengericht in aller Regel im Termin zur mündlichen Verhandlung. Der Beschluss wird schriftlich abgefasst und den Beteiligten zugestellt.

Nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses haben beide Eheleute die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Legt keiner der Eheleute Beschwerde ein, wird der Beschluss mit Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat rechtskräftig und das Familiengericht erteilt einen Rechtskraftvermerk. Diesen Rechtskraftvermerk benötigen die Eheleute, um gegebenenfalls gegenüber Ämtern, Behörden oder anderen Institutionen nachweisen zu können, dass die Ehescheidung rechtskräftig ist.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 5. März 2024 von
letztes Update: 5. März 2024

Erbrecht Velten

Sie wohnen in Velten oder Umgebung und suchen zwecks Vorsorge zu Lebzeiten oder auf Grund eines Erbfalles einen Rechtsanwalt für Erbrecht?

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oder telefonisch unter der Telefonnummer

03304/20 49 53

Beratungsbedarf kann sich im Erbrecht sowohl hinsichtlich der Rechtsgestaltung zu Lebzeiten als auch für den Todesfall ergeben.

Der anwaltliche Tätigkeitsbereich erstreckt sich im Erbrecht insbesondere auf:

  • Testamentsgestaltung
  • Erbverzicht
  • Beratung zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Erbauseinandersetzung
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

In unserer Kanzlei in Velten werden Sie im Erbrecht von

Rechtsanwalt Lossau

betreut.

Im Sekretariat in Velten betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte Frau Karina Güttler.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 3. März 2024 von
letztes Update: 3. März 2024

Scheidung Velten

In unserem Rechtsanwaltsbüro in Velten werden Sie in Scheidungsangelegenheiten betreut von:

Rechtsanwalt Martin Lossau

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Eine Scheidung können Sie bei uns auch ohne Terminvereinbarung im Wege der „Scheidung online“ beauftragen.

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Im Sekretariat werden Sie betreut von unserer Rechtsanwaltsfachangestellten Karina Busse.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 3. März 2024 von
letztes Update: 3. März 2024

Kosten für Rechtsanwalt

Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In vielen Fällen müssen Rechtsanwälte streitwertabhängig abrechnen. Dies gilt zB. im Falle eines zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens. Wird beispielsweise ein Unterhaltsanspruch von monatlich 500 € geltend gemacht, gilt als Streitert der Jahresbetrag, in dem Fall 6000,00 €.

Hier können Sie die streitwertabhängigen Kosten einer anwaltlichen Inanspruchnahme berechnen lassen:

Kostenberechnung

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 25. Februar 2024 von
letztes Update: 25. Februar 2024

Kostenloses Vorgespräch

Bei einer Trennung/Scheidung bieten wir ein kostenloses Vorgespräch mit Rechtsanwalt Karsten Mauersberger (Fachanwalt für Familienrecht) an.

Bitte vereinbaren Sie dafür über unsere „online Terminvereinbarung“ einen Termin an unserem Standort Berlin-Tegel. Tragen Sie am Ende der Buchung als Bemerkung einfach „kostenloses Vorgespräch“ ein.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 25. Februar 2024 von
letztes Update: 25. Februar 2024

Scheidung mit nur einem Anwalt

In einem Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, das heisst die Parteien müssen anwaltlich vertreten sein, wenn sie rechtswirksame Anträge stellen wollen.

Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, besteht die Möglchkeit einer einverständlichen Ehescheidung. In diesem Falle ist lediglich einer der Eheleute anwaltlich vertreten und der ander Ehegatte stimmt dem Scheidungsantrag zu. Dies hat den Vorteil, dass neben den Gerichtskosten die Anwaltskosten nur einmal entstehen. Die Eheleute können vereinbaren, dass sämtliche Kosten, also auch die Anwaltskosten, geteilt werden.

Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass häufig falsch verstanden wird, was es heisst, dass beide Eheleute nur einen Anwalt haben. Der Rechtsanwalt ist selbstverständlich verpflichtet, ausschließlich die Interessen des Mandanten wahrzunehmen. Im Falle einer einverständlichen Ehescheidung kann er nur von einem Ehegatten beauftragt werden. Sind sich die Eheleute aber tatsächlich über alles einig, gibt es dabei keine Probleme. Sollte jedoch irgendetwas streitig werden, muss der Anwalt sofort Partei ergreifen und kann nicht auch den anderen Ehegatten beraten.

Die Scheidung mit nur einem Anwalt ist in aller Regel nur dann zu empfehlen, wenn sich die Eheleute über alle Trennungsfolgen umfassend verständigt haben, keinen Klärungsbedarf sehen oder vielleicht in einer Scheidungsfolgenvereinbarung bereits alles geregelt haben. Hierzu sollte man sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 25. Februar 2024 von
letztes Update: 25. Februar 2024

Unterhalt nach Scheidung gegen die Erben

Unterhalt nach Scheidung gegen die Erben

Obgleich nach der aktuellen Rechtslage ein lebenslanger nachehelicher Unterhaltsanspruch nur noch in Ausnahmefällen in Betracht kommt, kann sich die Problematik stellen, dass im Zeitpunkt des Todes des geschiedenen Ehegatten gegen diesen noch ein Unterhaltsanspruch bestand. Es stellt sich dann die Frage, ob der Unterhaltsanspruch auch gegen die Erben des verstorbenen geschiedenen Ehegatten geltend gemacht werden kann.

Dieser Fall ist geregelt in § 1586 BGB. Darin heißt es, dass mit dem Tode des Unterhaltsverpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit übergeht. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welchen der unterhaltsberechtige Ehegatte hätte verlangen können, wenn die Ehe noch nicht geschieden wäre.

Dies bedeutet, dass der geschiedene Ehegatte auch von den Erben Unterhalt verlangen kann, und zwar in der Höhe, wie ein Unterhaltsanspruch zum Zeitpunkt des Todes des geschiedenen Ehegatten bestanden hat. Dieser Unterhaltsanspruch ist begrenzt auf den gesetzlichen Pflichtteil.

Der gesetzliche Pflichtteil entspricht wertmäßig der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches. Dieser wiederum ist für einen Ehegatten gemäß § 1931 BGB davon abhängig, ob neben dem überlebenden Ehegatten Verwandten der ersten oder zweiten Ordnung vorhanden sind.

Um festzustellen, ob und ggf. wie lange ein Unterhaltsanspruch gegen die Erben besteht, müssen vom Rechtsanwalt zunächst die Einkommensverhältnisse der geschiedenen Eheleute ermittelt werden. Ist der überlebende Ehegatte nach wie vor unterhaltsbedürftig, ist im nächsten Schritt die Begrenzung durch die Höhe des Pflichtteils zu berechnen.

Rechtsanwalt K. Mauersberger

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 25. Februar 2024 von
letztes Update: 25. Februar 2024

Pflichtteil

Wir beraten und vertreten Sie bei der Abwehr oder Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch in Geld, wenn ein Gesetzlicher Erbe, der zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, per Testament oder Erbvertrag enterbt wurde. Die Höhe des Pflichtteilsanspruches berechnet sich aus dem Nachlasswert. Maßgeblich ist insoweit die Hälfte des auf den gesetzlichen Erbteil entfallenden Anspruches.

Es bestehen Ausktunfts- und Wertermittlungsansprüche, damit der Pflichtteilsanspruch berechnet werden kann. Auch kann ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 25. Februar 2024 von
letztes Update: 25. Februar 2024