Scheidung – Hauskredit

Im Falle einer Trennung stellt sich häufig die Frage, wer den Hauskredit zu bezahlen hat und wie mit dem Haus generell verfahren werden kann.

In aller Regel stehen beide Eheleute im Grundbuch und beide haben auch den Kreditvertrag gesamtschuldnerisch unterzeichnet. Die Bank kann sich in diesem Fall aussuchen, wer von beiden Ehegatten den Kredit bezahlen soll. Hat also z.B. bislang der Ehemann die Hausrate überwiesen, könnte sich die Bank, wenn die Raten ausbleiben, auch an die Ehefrau wenden. Daraus ergibt sich, dass in aller Regel davon abzuraten ist, bei einem Auszug aus dem Haus die Zahlung der Kreditraten ohne Absprache mit dem Partner einfach einzustellen. In diesem Falle drohen weitere Zinsen, Kosten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw., für welche beide Ehegatten gegenüber der Bank unabhängig von der Trennung weiterhin gesamtschuldnerisch haften.

Merke:
Eine Trennung oder der Auszug aus dem Haus ändert nichts an der Haftung gegenüber der Bank!

Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten sieht dies selbstverständlich ganz anders aus.
Per Gesetz haften die Eheleute für einen gemeinsamen Kredit im Zweifel jeweils zur Hälfte. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es eine anderslautende Absprache gibt.
Deshalb besteht im Falle eines Auszuges aus dem Haus Handlungsbedarf. Es sollte entweder geklärt werden, ob ein Unterhaltsanspruch besteht und im Rahmen dessen der Hauskredit berücksichtigt wird oder ob ein Nutzungsentgelt gezahlt werden muss.
Der Ehegatte, der ausgezogen ist, hat einen Anspruch auf Nutzungsentgelt, gegebenfalls kann eine Verrechnung mit den Kreditansprüchen erfolgen. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass der Ehegatte, der im Haus verblieben ist, zukünftig den Kredit allein bezahlen muss.

Merke:
Im Falle eines Auszuges aus dem Haus, Unterhalt oder Nutzungsentgelt regeln!

Im weiteren Verlauf gibt es dann in aller Regel nur drei Möglichkeiten, was mit dem Haus bei einer endgültigen Trennung geschehen kann.

1.

Es wäre möglich, dass das Haus verkauft oder versteigert wird, d.h dass ein Dritter das Eigentum der Eheleute übernimmt.

Von dem Verkaufs- bzw. Vertseigerungserlös wird der Kredit bezahlt. Bleibt etwas übrig, egal ob positiv oder negativ, muss dies hälftig geteilt werden.

2.

Einer der beiden Ehegatten überträgt seine im Grundbuch eingetragene Eigentumshälfte, der andere wird dann Alleineigentümer.

Im Innenverhältnis stellt der Ehegatte, der das Haus übernimmt, den anderen von der Haftung frei. Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Absicherung. Bestenfalls erteilt die Bank die Zustimmung zur Schuldhaftentlassung.

3.

Die Eheleute bleiben weiterhin je zur Hälfte Miteigentümer. Mit der Scheidung muss nicht zwingend etwas an der Eigentumslage geändert werden.

Empfehlung:

Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung sollte bei einer Trennung umgehend geklärt werden, welche Möglichkeiten in Betracht kommen. Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich je nach Zeitaufwand auf ca. 90,00 € zzgl Mehrwertsteuer. Der Anwalt wird Ihnen sagen, welche Schritte in die Wege geleitet werden müssen.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 24. Februar 2024 von
letztes Update: 24. Februar 2024

Scheidung ohne Trennungsjahr

Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Vorstellung, bei einer kurzen Ehe sei ein Trennungsjahr nicht erforderlich.

Selbst wenn sich die Eheleute unmittelbar nach der Hochzeit trennen, kommt im Normalfall eine Scheidung erst mit Ablauf des Trennungsjahres in Betracht. Einziger Ausnahmefall, in dem auf die Einhaltung des Trennungsjahres verzichtet werden darf, ist die Härtescheidung, die aber insoweit an ganz andere Voraussetzungen geknüpft ist. Allein aus der Dauer des Zusammenlebens ergibt sich ein Härtefall selbstverständlich nicht.

Abgesehen davon sollte man sich gut überlegen, ob man das Risiko eines verfrühten Scheidungsantrages tatsächlich in Kauf nehmen möchte. Im schlimmsten Fall wird das Familiengericht den Scheidungsantrag zurückweisen und der Antragsteller hat dann sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.

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Arbeitsrecht Falkensee

Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung in Falkensee sind:

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Familienrecht – Scheidungsantrag online

Hier können Sie den Scheidungsantrag online stellen.

Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:

    1. Scheidungskosten berechnen
    2. Scheidungsformular ausfüllen
    3. Besprechungstermin oder Telefonat mit Rechtsanwalt
    4. Den Rest erledigen wir…

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 24. Februar 2024 von
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Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Kosten

Bei einem Verkehrsunfall ist grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen. Deshalb kann bedenkenfrei ein Rechtsanwalt mit der Regulierung der Ansprüche beauftragt werden. Der Mandant spart Zeit und Arbeit und stellt zudem durch die Beratung vom Fachanwalt Verkehrsrecht sicher, dass alle möglichen Ansprüche angemeldet werden.

Bevor eine Kontaktaufnahme zur gegnerischen Versicherung erfolgt, empfiehlt es sich immer, zunächst mit dem eigenen Rechtsanwalt zu sprechen. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die bei der Prüfung der Haftungsfrage letztendlich ausschlaggebend sind. Insbesondere die Schilderung des Unfallherganges sollte niemals ohne anwaltliche Beratung erfolgen. Hinzu kommt, dass Sie vom Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu beraten werden, welche einzelnen Positionen in die Schadensberechnung einzubeziehen sind.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 24. Februar 2024 von
letztes Update: 24. Februar 2024

Arbeitsrecht Berlin

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Arbeitsrecht Teltow

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letztes Update: 30. September 2021

Mietrecht Teltow

Schwerpunkte unserer mietrechtlichen Beratung und Vertretung in Teltow sind:

Wohnraummietrecht

  • Abschluss des Mietvertrages – Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien, Regelungsinhalte gebräuchlicher Formularmietverträge
  • Kündigungs- und Räumungsrechtsstreitigkeiten bis zur Zwangsräumung
  • vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, Sonderkündigungsrechte, Zeitmietvertrag, Aufhebungsvertrag
  • Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, nach Mietspiegel, nach Modernisierung und nach einer Betriebskostenabrechnung
  • rückständige Miete, Mahnverfahren und Klage
  • Betriebskosten, Heizkosten, Abrechnung und Klage sowie Widerspruch des Mieters
  • Kaution, Abrechnung und Klage
  • Streit um Schönheitsreparaturen und Instandhaltung
  • Mietmängelstreitigkeiten und Mietminderung
  • Abwicklung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung
  • Abwehr und Durchsetzung des Vermieterpfandrechts
  • Rechtsverhältnisse der Mietergemeinschaft
  • Erbfall und Mietrecht
  • die Wohnung bei Trennung der Mietparteien

Gewerbemietrecht

  • Abschluss des Gewerbemietvertrages – Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien und Regelungsinhalte gebräuchlicher Formularmietverträge
  • Kündigungs- und Räumungsrechtsstreitigkeiten bis zur Zwangsräumung
  • vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, Sonderkündigungsrechte, Zeitmietvertrag, Aufhebungsvertrag
  • Mieterhöhung, Staffelmiete, Indexmiete
  • Betriebskosten und Heizkosten, Abrechnung und Klage
  • Mietkaution, Abrechnung und Klage
  • Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Wegnahme von Inventar
  • Mietmängelstreitigkeiten und Mietminderung
  • rückständige Miete, Mahnverfahren und Klage
  • Abwicklung des Mietverhältnisses, Rückgabe des Gewerbeobjekts
  • Konkurrentenschutz
  • Erbfall und Mietrecht

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letztes Update: 30. September 2021

Erbrecht Potsdam

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Arbeitsrecht Potsdam

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