Scheidung Potsdam

Scheidungsantrag online

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht sind spezialisiert auf Scheidungsangelegenheiten.

Wir bieten Ihnen unter anderem die Möglichkeit, den Auftrag zur Einleitung des Scheidungsverfahrens online zu erteilen. Selbst, wenn Sie nicht wissen, ob der Ehegatte einer einverständlichen Ehescheidung zustimmen wird, können Sie diesen Weg der Beauftragung wählen.

Vorteile:

  • es muss  kein Besprechungstermin vereinbart werden
  • bei Bedarf kann ein Besprechungstermin vereinbart werden
  • der Scheidungsantrag wird sofort nach Eingang des Auftragsformulars gefertigt

Nachteile:

  • keine, denn auch bei einer Online-Beauftragung können Sie jederzeit die persönliche Hilfe von unserem Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen

Empfehlung:

  • Auftrag online erteilen und bei Bedarf danach Besprechungstermin vereinbaren
  • auch die Frage, ob Prozesskostenhilfe beantragt werden soll, kann nachträglich geklärt werden

Mehr über unsere Kanzlei in Potsdam erfahren Sie hier: Rechtsanwalt Potsdam

Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Tegel

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 30. September 2021 von
letztes Update: 30. September 2021

Arbeitsrecht Velten

Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung in Velten sind:

  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitsvergütung
  • Tarifvertragsrecht
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Urlaubsanspruch
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Mutterschutz/Elternzeit
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnung
  • Kündigungen: betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen
  • Änderungskündigungen
  • Abfindungsansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Zeugnisanspruch
  • Insolvenz des Arbeitgebers

Unter der Telefonnummer

03304/204953

können Sie mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin in Velten vereinbaren.

Im Sekretariat empfängt und betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte Karina Güttler.

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

 

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 30. September 2021 von
letztes Update: 30. September 2021

Rechtsberatung in Corona-Krisenzeiten

Unser Alltag hat sich in den vergangenen Wochen einschneidend verändert. Wir alle müssen darüber nachdenken, ob und welche Dienstleistungen wir derzeit noch in Anspruch nehmen können und wollen. Gleichzeitig stellen sich Rechtsfragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen, die sich überhaupt erst aus der aktuellen Situation ergeben haben.

Wir als Rechtsanwälte möchten uns der Herausforderung stellen und werden unseren Mandanten weiterhin uneingeschränkt zur Seite stehen. Soweit persönliche Besprechungen nicht möglich oder nicht gewünscht sind, stehen wir unseren Mandanten auch telefonisch oder per Videokonferenz zur Verfügung.

Sofern Gerichtstermine erforderlich sind, nehmen wir auch diese uneingeschränkt für unsere Mandanten wahr.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 21. März 2020 von
letztes Update: 21. März 2020

Verkehrsrecht-Führerscheintourismus

Bereits vor etwas mehr als zwei Jahren, am 20.12.2006, wurde die dritte Führerscheinrichtlinie verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt veröffentlicht.

In dieser Richtlinie vorgesehen sind sowohl die Einführung eines einheitlichen Führerscheinmusters als auch die gegenseitige Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse.  Allerdings enthält die Richtlinie auch eine entscheidende Ausnahmeregelung. Diese ist jetzt am 19.01.2009 in Kraft getreten.

Danach darf jeder Mitgliedsstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen, wenn ein Führerschein von einem anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt worden ist, dessen Führerschein im erstgenannten Mitgliedsstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Auch wenn die Auslegung der Richtlinie im Einzelfall Fragen aufwirft, ist davon auszugehen, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden versuchen werden, dies direkt umzusetzen. Dies bedeutet, dass es aller Voraussicht nach bald nicht mehr möglich sein wird, mit einem ausländischen Führerschein einem Fahrverbot oder einer Fahrerlaubnisentziehung zu entgehen.

Der vorstehende Artikel wurde am 15.09.2009 verfasst und entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage!

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
letztes Update: 27. August 2019

Verkehrsrecht – Beweisvideos verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit Beschluss vom 11.08.2009 mit der Frage beschäftigen, inwieweit die Verwertung von Videoaufzeichnungen zur Ahndung eines Verkehrsverstoßes gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung verstößt. Im konkreten Fall wurde in Mecklenburg Vorpommern auf der Bundesautobahn 19 mit dem Verkehrskontrollsystem VKS eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Ein Betroffener wandte sich gegen die Verwertbarkeit, da die Videoaufzeichnung des Verkehrsverstoßes mangels konkreten Tatverdachts ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgt sei. Nachdem er weder vor dem Amtsgericht noch dem Oberlandesgericht Erfolg hatte, zog er vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat ausgeführt, dass durch derartige Videoaufzeichnungen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung eingeschränkt sein kann. Deshalb bedarf es in jedem Fall einer gesetzlichen Grundlage. Eine solche existiert in Mecklenburg Vorpommern nicht. Die Polizei stützte ihre Handlung auf einen Erlass zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg Vorpommern. Diesen Erlass erachtete das Bundesverfassungsgericht als nicht ausreichend. Vielmehr bedarf es einer gesetzlichen Grundlage und nicht lediglich einer Verwaltungsvorschrift. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht die Sache an das Amtsgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Dieses muss nun neu entscheiden, ob aus einem Beweiserhebungsverbot auch ein Beweisverwertungsverbot folgt.

Der vorstehende Artikel wurde am 25.01.2010 verfasst und entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage!

Rechtsanwalt A. Kramer

Fachanwalt Verkehrsrecht

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
letztes Update: 27. August 2019

Verkehrszentralregister

Erfahrungsgemäß fürchten Betroffene eines Bußgeldverfahrens im Straßenverkehr den Eintrag in das Flensburger-Register mehr als eine Geldbuße oder Strafe.

Eingetragen werden in das Verkehrszentralregister die Verwarnungen mit Strafvorbehalt, die Beschlagnahme einer Fahrerlaubnis nach § 94 StPO, die Teilnahme an einem Aufbauseminar, die Art des Seminars, die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung sowie die entsprechenden Maßnahmen gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe. Darüber hinaus werden Bußgeldbescheide von mehr als 35,00 EUR eingetragen. Berücksichtigt wird hierbei jedoch nur das reine Bußgeld. Die Kosten spielen keine Rolle.
Außerdem werden auch Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen vermerkt (Strafpunkte).
Die Bewertung erfolgt nach dem Punktsystem. Danach werden zwischen 1 und 7 Punkte vergeben. Mit 7 Punkten werden beispielhaft die folgenden Taten bewertet:
Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Vollrausch und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Bei einfachen Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in der Regel 1 – 4 Punkte eingetragen.
Bußgeldpunkte werden, wenn keine tilgungshemmenden weiteren Einträge vorhanden sind, zwei Jahre nach Rechtskraft und ohne Rücksicht auf eventuelle Voreintragungen spätestens nach 5 Jahren gelöscht.
Strafpunkte werden unabhängig von der jeweiligen Strafhöhe grundsätzlich auf 5 Jahre festgeschrieben. Dies gilt nicht für Alkoholstraftaten und Entscheidungen, in dem das Gericht eine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet hat. Diese werden ohne Rücksicht auf die Höhe der verhängten Strafe nach 10 Jahre getilgt.

Die Frist beginnt bei Bußgeldbescheiden erst mit der Rechtskraft der Entscheidung, bei strafrechtlichen Entscheidungen bereits mit dem Ersturteil. Eine Tilgung erfolgt, wenn während der Tilgungsfrist keine weiter rechtskräftige Entscheidung hinzukommt. Da es in Bußgeldverfahren meist möglich ist, eine Verfahrensverzögerung von mindestens einem halben bis dreiviertel Jahr zu erreichen, kann es sinnvoll sein, auch in wenig aussichtsreichen Fällen vorzugehen, um eine Tilgung der eingetragenen Punkte zu erreichen. Hierüber muss Sie ein beauftragter Rechtsanwalt informieren.

Durch geschickte strategische Vorgehensweise ist es so möglich, das jeweils günstigste Ergebnis zu erzielen.

Der vorstehende Artikel wurde am 23.11.2009 verfasst und entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage!

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
letztes Update: 27. August 2019

Kündigung/Allgemeines zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine gute Arbeit zu haben, ist heute wichtiger denn je. Der Verlust des Arbeitsplatzes hat häufig weitreichende Konsequenzen. Einer neuer Arbeitsplatz steht vielleicht in Aussicht, aber ob man dort von Beginn an eine adäquate Vergütung erhält, ist fraglich. Um so länger man beim alten Arbeitgeber war, umso mehr Schutz bietet der Gesetzgeber vor einer Kündigung. So verlängern sich z.B. die Kündigungsfristen abhängig von der Dauer der Beschäftigung. Und auch im Kündigungsschutzrecht nach dem Kündigungsschutzgestz, wenn es z.B. um die Auszahlung einer Abfindung geht, ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen.

Eine Kündigung lässt sich in jedem Fall vom Arbeitsgericht auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Wichtig zu wissen ist, dass das Kündigungsschutzgesetz eine Frist von 3 Wochen für die Erhebung der Kündigungsschutzklage vorsieht. Wird diese Frist versäumt, besteht keine Möglichkeit mehr gegen die vom Arbeitgeber erklärte Kündigung vorzugehen. Für den Beginn dieser Frist ist jedoch nicht das Datum der Kündigung, sondern der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer maßgeblich. Zugang bedeutet, dass die Kündigungserklärung so in den Machtbereich des Kündigungsempfängers gelangen muss, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen vom Inhalt der Erklärung Kenntnis nehmen kann. Wird also beispielsweise das Kündigungsschreiben in den späten Abendstunden in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen, so gilt die Erklärung erst als am nächsten Tag zugegangen, da unter gewöhnlichen Umständen nicht damit zu rechnen ist, dass der Arbeitnehmer in den späten Abendstunden noch seinen Briefkasten leert.

Beabsichtigt ein Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber erklärte Kündigung vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen, so empfiehlt es sich, umgehend einen Rechtsanwalt aufzusuchen oder selbst Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
letztes Update: 27. August 2019

Wann muss der Mieter Nebenkosten zahlen?

Kaum jemandem ist bekannt, dass der Gesetzgeber in den §§ 535 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) von der sogenannten Inklusivmiete ausgeht. Dies bedeutet, dass in der vereinbarten Mietzahlung bereits sämtliche Nebenkosten enthalten sein sollen. Dies bedeutet ferner, dass die Erhebung von Vorauszahlungen auf die anfallenden Nebenkosten heute zwar allgemein üblich, aber keineswegs gesetzlich notwendig ist.

Vielmehr setzt die Umlegung von Mietnebenkosten eine entsprechende Vereinbarung voraus, die sich zum Einen auf die Pflicht des Vermieters zur Abrechnung über die geleisteten Vorauszahlungen beziehen muss und zum Anderen auf die abzurechnenden Kosten. Unklarheiten darüber, ob eine solche Vereinbarung getroffen wurde, gehen stets zu Lasten des Vermieters. Eine Vermutung für eine gewollte Nebenkostenumlegung besteht nicht. Die umzulegenden Nebenkostenpositionen müssen daher im Mietvertrag entweder einzeln aufgeführt werden oder es wird auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, in denen eine solche Aufzählung bereits enthalten ist, wie beispielsweise § 2 der Betriebskostenverordnung. Besonders bei der Verwendung von Einzelaufstellungen ist auf eine sorgfältige Vertragsabfassung zu achten. Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung oder kann der Vermieter eine solche nicht nachweisen, muss der Mieter für derartige Betriebskosten keine Zahlungen leisten. Vor diesem Hintergrund sollten insbesondere Mieter größerer Gewerbeobjekte mit hohen Betriebskostenvorauszahlungen ihre Mietverträge einer fachanwaltlichen Überprüfung zuführen, da hier regelmäßig wirksame Regelungen fehlen oder zumindest unklar sind.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
letztes Update: 27. August 2019

Verkehrsrecht-Verkehrsunfall im Ausland

Groß ist der Ärger, wenn man während eines Urlaubs im Ausland dort auch noch in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Wenn dann die Schadensregulierung Probleme bereitet und nicht so erfolgt, wie sich das der Geschädigte vorstellt, muss man sich mit der Frage beschäftigen, wo die bestehenden Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können.

Diese Frage hatte der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 13.12.2007  zu klären.

Danach darf ein Geschädigter, der innerhalb der EU lebt, vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, die Klage gegen den Versicherer erheben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates der EU ansässig ist.

Der Geschädigte muss dann nicht in einem zeit- und kostenintensiven Verfahren im Ausland klagen, sondern kann dies an seinem Wohnsitzgericht tun.

Unfallschadensregulierung online – Fachanwalt für Verkehrsrecht online beauftragen

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
letztes Update: 27. August 2019

Abfindung – Scheidung

Nicht selten kommt es vor, dass einer der Ehegatten unmittelbar vor dem Scheidungsverfahren eine Abfindung aufgrund des Verlustes seines Arbeitsplatzes erhält. Es stellt sich dann die Frage, ob und inwieweit die Abfindung bei der Berechnung von Unterhalt und Zugewinn zu berücksichtigen ist.

Bereits mehrfach hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Abfindung im Rahmen der Unterhaltsberechnung als Einkommen zu werten ist und der Abfindungsbetrag auf einen längeren Zeitraum verteilt werden muss. Erhält der unterhaltspflichtige Ehegatte aufgrund der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses lediglich noch Arbeitslosengeld, so muss er sich die Abfindung als Aufstockung bis zu seinem vor der Kündigung gezahlten Nettoeinkommen anrechnen lassen.

Leben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kommt neben einem Unterhaltsanspruch auch ein Anspruch auf Zugewinnausgleich in Betracht. Dieser ist davon abhängig, welches Vermögen bei Zustellung des Scheidungsantrages vorhanden ist. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2004 entschieden, dass eine Abfindung nicht doppelt berücksichtigt werden kann. Wurde diese bereits in die Berechnung des Unterhaltes miteinbezogen, ist diese demnach bei der Berechnung des Zugewinnausgleiches nicht mehr berücksichtigungsfähig.

Vor diesem Hintergrund muss gut überlegt sein, wie man sich in Vorbereitung des Scheidungsverfahrens richtig verhält.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
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